|
|
| |
|
[
AGB ] |
| |
|
>>
AGB Download / Drucken
(PDF-Format)
|
|
 |
| |
|
Allgemeine
Reisebedingungen |
|
Wir bemühen uns, Sie voll zufrieden zu stellen.
Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind
klare Reise- und Zahlungsbedingungen, die Sie
unbedingt durchlesen sollten. Sie sind
Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages und entsprechen den vom Deutschen
Reisebüroverband empfohlenen und vom
Bundeskartellamt gebilligten Allgemeinen
Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem
Reiseveranstalter Tauchreisen Seebär, Inh.
Martina Dirk / Schonensche Straße 31 / D-13189
Berlin, nachfolgend Reiseveranstalter genannt –
den Abschluss eines Reisevertrages an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher
Anmeldung erfolgen.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigene Verpflichtung einsteht.
Mit der schriftlichen Bestätigung wird der
Vertrag auch für den Reiseveranstalter
verbindlich.
Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er
für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb
der Buchungsfrist die Annahme erklärt.
2.Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung
von 20% des Reisepreises fällig. Die Prämie der
Reiserücktrittskosten-Versicherung wird mit der
Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist ohne
weitere Aufforderung spätestens 28 Tage vor
Reisebeginn zu zahlen.
2.2 Die Unterlagen werden dem Kunden
unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim
Veranstalter zugesandt.
2.3 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 4
Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis
sofort bei Erhalt der schriftlichen Bestätigung
fällig.
2.4 Bei kurzfristigen Buchungen ist der
Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich
anfallenden Telefon-, Telefax- oder
Expressversand-Gebühren den Kunden in Rechnung
zu stellen.
3. Leistungen
3.1 Der Inhalt des Reisevertrages wird
ausschließlich durch die Beschreibung in unserem
Angebot bestimmt. Mündliche Abreden, die im
Gegensatz zu den Reisebedingungen oder
Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu
Ihrer Sicherheit der Schriftform
3.2 Orts- u. Hotelbeschreibungen haben lediglich
unverbindlichen Informationscharakter ohne
Gewährleistung für den Inhalt.
3.3 Soweit eine Reise im individuell erstelltem
Angebot nicht anders beschrieben ist, schließen
die Preise ein: Flug zum Zielflughafen u. zurück
gemäß Programm, Transfers vom Zielflughafen zum
Hotel u. zurück gemäß Programm, Unterbringung im
Doppelzimmer des gewählten Hotels oder für die
gebuchte Kabinenkategorie, Einzelzimmer gegen
Aufpreis, Verpflegung wie gebucht, Beförderung
von Reisegepäck (max. 20 Kg), sowie normales
Handgepäck, sofern nicht behördliche
Bestimmungen, z. B. Sicherheitsgründe,
entgegenstehen.
3.4 Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr, so
werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter
lediglich vermittelt. Der Reiseveranstalter
übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch
Verspätung von Reisenden, Gepäck oder Gütern bei
der Luftbeförderung im Linienverkehr entstehen,
wenn der Luftfrachtführer beweist, dass er und
seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur
Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass
sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten (siehe
auch Artikel 20, Warschauer Abkommen).
3.5. Auf Wunsch des Kunden meldet der
Reiseveranstalter das Tauchgepäck des Kunden
unverbindlich bei der entsprechenden
Fluggesellschaft an. Einige Airlines bieten
diesen Service ohne zusätzliche Gebühren bis zu
einem Gewicht von 10 Kg an. Dies gilt aber nur
für die Flüge dieser Fluggesellschaft, nicht für
die Zubringerflüge innerhalb Europas, die in der
Regel von Partner-Airlines durchgeführt werden.
Diese verlangen in der Regel eine Gebühr pro Kg
Übergepäck, die je nach Airline variiert. Dieser
Service ist eine freiwillige Leistung der
Fluggesellschaft und kann jederzeit widerrufen
werden, auch nach bereits erfolgter Anmeldung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf kostenfreie
Beförderung von Tauchgepäck. Sofern möglich
meldet der Reiseveranstalter das Tauchgepäck im
Namen des/der Kunden bei der Fluggesellschaft
an, haftet aber in keiner Weise für Nicht- oder
nicht kostenlose Beförderung des Tauchgepäcks.
4. Leistungs- u. Preisänderungen
4.1. Abweichungen und/oder Änderungen einzelner
Reiseleistungen von dem Vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden u. die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu u. Glaube herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Abweichungen
und/oder Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Lassen Sie sich Ihren Rückflug
ca. 72 Stunden vor Abflug durch die Airline
rückbestätigen. Dies übernimmt gerne Ihr Hotel
für Sie, z. T. gegen Gebühr. Wenn Sie dies nicht
tun und Ihren Flug verpassen, gehen evtl.
entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. Ein
Wechsel der ursprünglich vorgesehenen
Fluggesellschaft, des Fluggeräts, der Route, des
Flughafens, die Einführung von zunächst nicht
vorgesehenen Zwischenlandungen etc. bleiben
vorbehalten. Für hieraus resultierende
Verspätungen und Änderungen des Flugplans
übernehmen wir keine Haftung.
4.2 Darüber hinaus ist der Reiseveranstalter
berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere
Reiseunterkunft, Transportart oder Klasse zu
wählen bzw. das ausgeschriebene Programm zu
ändern. Der Veranstalter ist hierbei
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu
bemühen.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungs- und Preisänderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder
kostenlosen Rücktritt anbieten.
Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, erstattet
der Reiseveranstalter die bis dahin geleistete
Zahlung zurück.
4.4 Liegt der Reisetermin später als 4 Monate
nach Reisevertragsabschluss, so ist der
Reiseveranstalter berechtigt, eine Preisänderung
vor zu nehmen, wenn sie auf sachlich
berechtigten, erheblichen u. nicht
vorhersehbaren Gründen (Änderung der
Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben,
Tarife u. Ähnliches) beruht; die Preisänderung
muss sich im Rahmen der veränderten Umstände
halten.
Ändern sich behördlich festgelegte
Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist
eine Anpassung der Preise jederzeit möglich.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% des
Reisepreises, ist der Kunde innerhalb von 10
Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum
gebührenfreien Rücktritt berechtigt.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung,
Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Mündliche oder
telefonische Abmeldungen können nicht anerkannt
werden. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang
der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder
tritt er die Reise ohne vorherige
Rücktrittserklärung nicht an, so kann der
Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen
verlangen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann seinen
Ersatzanspruch nach den Stornobedingungen unter
der in 5.4 aufgestellten Liste pauschalieren
oder seine tatsächlich entstandenen Mehrkosten
verlangen
5.4 Stornobedingungen für Flugpauschalreisen,
mit Linienfluggesellschaften,
Charterfluggesellschaften u. Tauchkreuzfahrten,
oder bei eigener Anreise:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 15 %
29 – 25 Tage vor Reiseantritt: 30 %
25 – 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %
Ab 14. Tag vor Reisebeginn: 75 %
Ab 24 Stunden vor Reisebeginn: 100 %
Für Spitzenzeiten wie z. B. Weihnachten, Ostern,
Neujahr, Chinese New Year, gelten gesonderte
Stornobedingungen, die weit über den oben
beschriebenen liegen können. Auch für Flüge zu
Sondertarifen werden bis zu 100% Stornogebühren
erhoben.
Zuzüglich zur Stornogebühr wird eine pauschale
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR pro
Stornovorgang erhoben.
Eine Umbuchung, die weniger als 95 Tage vor
Reiseantritt erfolgt, wird als Stornierung und
anschließende Neubuchung behandelt. Bei einer
Umbuchung, die mehr als 95 Tage vor Reiseantritt
erfolgt, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe
von 25,00 EUR pro Vorgang erhoben.
Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur
teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine
Erstattung des Gegenwertes durch den
Reiseveranstalter. Es bleibt dem Reisenden
jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des
Reiseveranstalters oder eines, diesem
entstandenen geringeren Schadens vorbehalten.
7. Rücktritt u. Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen
vor Antritt der Reise vom a) Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der reisende
die Durchführung der Reise, ungeachtet einer
Abmahnung durch den Reiseveranstalter,
nachhaltig stört oder wenn er sich in einem
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er
den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
anrechnen lassen.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei nicht
Erreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl, wenn im entsprechendem
Angebot auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. Auf jeden Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Kenntnisnahme des Eintritts
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung zu
benachrichtigen und ihm die Rücktrittserklärung
zuzuführen.
Der Kunde erhält den gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
7.1 Ferner behält sich der Reiseveranstalter
vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser
Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht
oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten
beseitigt werden können; in diesem Fall
erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen
ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum
Rücktritt besteht ferner, bei Zahlungsverzug
eines Teilnehmers, ohne das es einer nochmaligen
Festsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise
in Folge höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl
der Reiseveranstalter als auch der Kunde vom
Vertrag zurücktreten. Der Kunde erhält den
Reisepreis zurück. Der Reiseveranstalter darf
jedoch für erbrachte Leistungen oder noch zu
erbringende Leistungen eine Entschädigung
verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu
befördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von beiden Parteien zur
Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen,
dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und
nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert
oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder
nach dem Vertrag vorausgesetzte Nutzen aufheben
oder mindern.
Insbesondere haftet der Reiseveranstalter:
1. Auswahl der Leistungsträger u. Überprüfung
der Leistungen
2. Zusammenstellung von Einzelleistungen
3. Beschreibungen der Leistungen
4. Bearbeitung der Reiseanmeldung
5. Bei Buchung einer Pauschalreise: Ausstellung
eines Sicherungsscheins nach $651k BGB.
6. Organisation, Reservierung und zur Verfügung
stellen gemäß Reisevertrag.
7. Ausstellung und Absenden der Reiseunterlagen.
8.2Gestzliche Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Reiseveranstalters ist
ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8.3 Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
2. soweit ein Schaden des Reisenden vom
Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit er für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen Verschulden
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für
Leistungsstörungen in Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(Flüge, Ausflüge, Abenteuer-Touren etc.) .
8.5 An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser,
Tauchausfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der
Kunde auf eigene Gefahr. Der Veranstalter weist
darauf hin, dass weder Boote noch Tauchgeräte
noch eine Teilnahme an Tauchgängen durch
Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Die
Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt
dem Teilnehmer. Eine Haftung des
Reiseveranstalters ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen
ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie
Tropen- und Tauchtauglichkeit. Der
Reiseveranstalter ist lediglich der Vermittler
zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger.
Einzig der Leistungsträger haftet gegenüber dem
Kunden.
8.6 Die Teilnahme an Sport- u. Tauchkursen
erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
8.7 Wird eine Beförderungsleistung im
Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür
ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter
eine Fremdleistungen. Für den Erfolg der
Beförderungsleistung selbst tritt der
Reiseveranstalter daher nicht ein.
8.8 Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls nicht
für Leistungen, die über einen anderen
Reiseveranstalter gebucht werden. In diesem Fall
gelten dessen Allgemeine Reisebedingungen.
8.9 Verjährung: Die Ansprüche des Kunden aus dem
Reisevertrag verjähren in 6 Monaten.
Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
3 Jahre nach vertraglich vereinbarten Reiseende.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
9.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente
nicht rechtzeitig vor Abreise hat, hat er den
Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.
9.2 Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen
ist der Reisende verpflichtet, seine
Beanstandung unverzüglich dem Verantwortlichen
des jeweiligen Leistungsträgers oder, falls
möglich, dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu
bringen. Der Leistungsträger oder der
Reiseveranstalter werden, sofern dies möglich
ist, für Abhilfe sorgen.
Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht
nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung
nicht zu.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht
vertragsgemäße Erbringung von Reiseleistungen
müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehenen Reiseende schriftlich dem
Reiseveranstalter mitgeteilt werden.
11. Pass-, Zoll-, Devisen-, Visum- u.
Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-,
Visum u. Gesundheitsvorschriften ist der
reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile
die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn
diese Vorschriften nach der Buchung geändert
werden sollten.. Ihr Reisepass sollte noch 6
Monate über das Reiseende hinaus gültig sein.
Bitte überprüfen Sie kurz vor ihrer Reise, ob
sich die Impfbestimmungen geändert haben.
12. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-,
Reisekranken-, Reiseunfall- und
Reisegepäck-Versicherung wird unbedingt
empfohlen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
13. Sport- und Tauchkurse/-programme
Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf
Tauchtauglichkeit vom Arzt untersuchen zu
lassen. Während der Tauchkurse und –programme
ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu
leisten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen
Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur
Folge. Teilnehmer, die ein
Non-Limit-Tauchprogramm gebucht haben, müssen
versichern, dass sie über die entsprechende
Taucherfahrung verfügen. Teilnehmer, die ein
Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte
und beschriebene Taucherfahrung verfügen. Der
zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht, im
Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte
Tauchprogramm ggf. umzuschreiben. Grundsätzlich
taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.2. Über die Ausschreibung des
Reiseveranstalters hinaus gehende Zusagen der
Buchungsstelle oder des Reisebüros sind
unwirksam.
15. Allgemeines
15.1 Alle vom Reiseveranstalter veröffentlichten
Angaben zu den Leistungen u. Hotels sind rein
informativ und können sich zwischenzeitlich
ändern.
15.2 Die veröffentlichten Preise unterliegen
starken Devisenkurs-Schwankungen und dienen nur
als ungefährer Anhaltspunkt.
15.3 Die Angaben über Leistungen, Hotel und
Preise werden erst mit der individuellen
Buchungsbestätigung verbindlich.
15.4 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn
sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt
wurden.
15.5 Alle personenbezogenen Daten, die dem
Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden,
sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
15.6. Tritt Seebär-Reisen KG nur als Vermittler
auf, so gelten die Reisebedingungen des
vermittelnden Veranstalters.
16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an
dessen Sitz verklagen
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben,
oder gegen Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgeblich.
Tauchreisen Seebär, Inh. Martina Dirk
Schonensche Straße 31
D-13189 Berlin
Stand 01.03.2010
Ersetzt Stand v. 01.08.2009
|
|
>>
AGB Download / Drucken
(PDF-Format)
|
|
 |
| |
|
[TOP] |
| |
|
|
|